Artur Eichin: Wir brauchen solche Anker der Verlässlichkeit
50 Kulturdenkmale bekommen jetzt vom Land Fördergelder. Darunter ist auch der Rottweiler Kapellenturm und der Hochturm: Für die Instandsetzung des Natursteinmauerwerks gibt es 311.590 Euro, für die Sanierung der Fassade und des Turms der Kapellenkirche fließen 41.340 Euro nach Rottweil.
„Unsere Denkmäler erzählen Geschichten von Mut, Glaube und Wandel, sie geben unseren Städten Gesicht und Seele. Es freut mich sehr, dass das Land diese Verantwortung gemeinsam mit den Kommunen und den Menschen vor Ort trägt.“, betont Artur Eichin, Landtagskandidat der Grünen. „Denkmalpflege schafft auch Bewusstsein für unser gemeinsames kulturelles Erbe. Gerade in Zeiten des gesellschaftlichen Wandels brauchen wir solche Anker der Verlässlichkeit und des Zusammenhalts. Ich wünsche mir, dass wir diesen Weg künftig noch entschlossener gehen, denn Kultur gehört nicht nur ins Schaufenster, sondern mitten ins Leben.“
Insgesamt fließen 5,9 Millionen Euro in den Erhalt von Kulturdenkmälern im Land, die teils in kommunalem, teils in kirchlichem, teils aber auch in privatem Besitz sind.
Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen.
Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Anträge auf Förderung aus dem Denkmalförderprogramm des Landes können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.
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